Schriftsteller Hugo Wormsbecher                                                                Moskau, den 1. März 2020

 

An die

Präsidialverwaltung der Russischen Föderation

Arbeitsgruppe ‚Änderungsvorschläge zur Verfassung der Russischen Föderation‘

 

Ich schlage vor,

 

den Text der Verfassung der Russischen Föderation – „Kapitel 3 Föderativer Aufbau / Artikel 65

 

1. Die Russische Föderation bilden folgende Subjekte der Russischen Föderation:

 

Republik Adygeja, Republik Altai, Republik Baschkortostan, Republik Burjatien, Republik Dagestan, Republik Inguschische, Kabardino-Balkarische Republik, Republik Kalmykjen, Karatschaisch-Tscherkessische Republik, Republik Karelien, Republik Komi, Republik Krim, Republik Mari El, Republik Mordwinien … „ durch die Wörter „Republik der Russlanddeutschen“ zu ergänzen, nachstehend wie im Text der Verfassung der Russischen Föderation.

 

         Begründung

 

          Am 28. August 1941 erließ das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR das Dekret „Über die Umsiedlung der in den Rajons der Wolgaregion lebenden Deutschen“.

 

         Am 7. September 1941 erließ das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR das Dekret „Über die Verwaltungsstruktur des Territoriums der ehemaligen Republik der Wolgadeutschen“, demgemäß ihr Gebiet unter Verstoß gegen ihre Verfassung auf die Nachbarregionen verteilt wurde.

 

*

 

         Am 14. November 1989 verabschiedete der Oberste Sowjet der UdSSR die Erklärung „Über die Anerkennung illegaler und strafrechtlicher Repressalien gegen Völker, die einer Zwangsumsiedlung ausgesetzt waren, und die Gewährleistung ihrer Rechte“, verurteilte diese Handlungen als ein schweres Verbrechen und gewährleistete, dass „die Verletzung der Menschenrechte und der Normen der Menschlichkeit auf staatlicher Ebene in unserem Land nie wieder vorkommen wird“ und hielt es für notwendig, „geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte aller sowjetischen Völker, die den Repressalien ausgesetzt waren, bedingungslos wiederherzustellen.“

 

         Am 7. März 1991 verabschiedete der Oberste Sowjet der UdSSR den Beschluss Über die Aufhebung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Erklärung des Obersten Sowjets der UdSSR vom 14. November 1989...“ und entschied, die gesetzlichen Vorschriften der Hohen Staatsbehörden der UdSSR, die für die illegale Zwangsumsiedlung bestimmter Völker aus ihren angestammten Heimatorten, für die Einschränkung der Rechte der Bürger dieser Völker sowie für die gesetzwidrigе Liquidation der national-territorialen Autonomien grundlegend waren, abzuschaffen und zwar:

 

         Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 „Über die Umsiedlung der in den Rajons der Wolgaregion lebenden Deutschen“ (Amtsblätter des Obersten Sowjets der UdSSR, 1941, Nr. 38);

         Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 7. September 1941Über die Verwaltungsstruktur des Territoriums der ehemaligen Republik der Wolgadeutschen“ (Amtsblätter des Obersten Sowjets der UdSSR, 1941, Nr. 40);

Das Ministerkabinett der UdSSR hat, zusammen mit den Hohen Staatsbehörden und der Verwaltung der Republiken bis Ende 1991 die praktische Wiederherstellung der legitimen Rechte unterdrückter Völker umzusetzen.

 

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         Am 26. April 1991 wurde das Gesetz der Russischen Föderation „Über die Rehabilitation unterdrückter Völker“ verabschiedet, das die Wiederherstellung ihrer illegal abgeschafften national-staatlichen Gemeinwesen innerhalb der Grenzen, die vor der verfassungswidrigen gewaltsam durchgeführten Änderungen existierten, vorsah.

 

         Am 10. Juli 1992 unterzeichneten die Russische Föderation und Deutschland das Protokoll „Über die Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel, die Eigenstaatlichkeit der Russlanddeutschen in Erfüllung des Gesetzes der Russischen Föderation „Über die Rehabilitation unterdrückter Völker“ schrittweise wiederherzustellen. Die Parteien zeigten sich zuversichtlich, dass die wiederhergestellte Republik der Deutschen der Wolgaregion zu einem kulturellen und spirituellen Zentrum für alle in der ehemaligen Sowjetunion lebenden Deutschen sowie „ein überzeugendes Zeugnis für ihre vollständige politische Rehabilitation“ werden würde, unabhängig davon, ob sie sich für den Umzug entscheiden oder in ihren derzeitigen Häusern bleiben wollen werden.

 

         Zur Umsetzung dieses Protokolls wurde die Russisch-deutsche zwischenstaatliche Kommission für die Zusammenarbeit bei der Wiederherstellung der Eigenstaatlichkeit der Russlanddeutschen ins Leben gerufen.

 

*

 

        Somit:

 

         Das Dekret über die Vertreibung der Wolgadeutschen ist aufgehoben worden.

         Das Dekret über die „Verteilung“ des Territoriums der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen zwischen den Nachbarregionen ist aufgehoben worden.

         Alle gesetzlichen Vorschriften, die gegen die Russlanddeutschen gerichtet sind, sind aufgehoben worden.

 

         Es wurde das Gesetz „Über die Rehabilitation unterdrückter Völker“ verabschiedet, demgemäß auch die Republik der Wolgadeutschen wiederhergestellt werden musste.

         Das Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen Russland und Deutschland bei der Wiederherstellung der Eigenstaatlichkeit der Russlanddeutschen wurde unterzeichnet.

         Die zwischenstaatliche Kommission wurde ins Leben gerufen, um das Protokoll umzusetzen.

 

Heutzutage, nach 30 vergangenen Jahren:

 

Nichts ist zustande gekommen...

 

Die gesetzlichen Vorschriften gegen die Russlanddeutschen,

die in der UdSSR und der RSFSR abgeschafft wurden,

sind in Russland wieder in Kraft.

 

Die Gesetze, die

 die Russische Föderation zur Rehabilitierung der Russlanddeutschen

selbst verabschiedet hat,

werden in Russland nicht umgesetzt... 

 

Originaltext auf Russisch lesen: